· Fachbeitrag · Krankenversicherung
Erstattete KV-Beiträge mindern den Sonderausgabenabzug
| Erstattete Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind mit den in demselben Veranlagungsjahr gezahlten Beiträgen zu verrechnen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welcher Höhe der Steuerpflichtige die erstatteten Beiträge im Jahr ihrer Zahlung steuerlich abziehen konnte (BFH, Urteile vom 06.07.2016, Az. X R 6/14 und X R 22/14, Abruf-Nr. 189231 und 189214 ; BFH, Urteil vom 03.08.2016, Az. X R 35/15, Abruf-Nr. 189213 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2016 | Seite 3 | ID 44321380