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19.07.2013 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Gegenseitige Lebensversicherungen von GbR-Gesellschaftern

| Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind nicht betrieblich veranlasst, wenn sich die Gesellschafter einer GbR im Gesellschaftsvertrag gegenseitig zum Abschluss einer Versicherung auf den Todesfall verpflichten, um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls eines Gesellschafters abzusichern, entschied der BFH. |