11.03.2019 · Nachricht · Lebensversicherung
Beiträge zu einer Risikolebensversicherung als Werbungskosten
| Beiträge des GmbH-Gesellschafters zu einer Risikolebensversicherung auf das Leben des Mitgesellschafters sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherungsleistung vereinbarungsgemäß für das gemeinsame Unternehmen eingesetzt werden soll. Das hat das FG Nürnberg entschieden. |
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