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17.09.2014 · Fachbeitrag · Lebensversicherung

Erwerb gebrauchter Lebensversicherungen steuerverschärft

| Wer gebrauchte Lebensversicherungen erwirbt, muss künftig den Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung bei Eintritt des versicherten Risikos und den Aufwendungen für den Erwerb des Versicherungsanspruchs als Kapitaleinkünfte versteuern. So bestimmt es das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. |