Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Lebensversicherung

Festlegung eines späteren Fälligkeitszeitpunkts - BFH entscheidet über Zufluss der Zinsen

| Der BFH hat eine wichtige Entscheidung zu alten Lebensversicherungen gefällt, die nachträglich geändert wurden, indem ein späterer Fälligkeitszeitpunkt festgelegt wurde. Dass die Zinsen steuerpflichtig wurden, konnte der Versicherungsnehmer im konkreten Fall dennoch nicht verhindern. |

 

Späterer Fälligkeitszeitpunkt wegen zwölfjähriger Mindestlaufzeit

Im Urteilsfall hatte ein Mann am 15.10.1981 - rückwirkend ab 01.07.1979 - eine Bankdarlehen-Tilgungsversicherung bei einem Lebensversicherer abgeschlossen.

 

Der Mann erfuhr bei einer Betriebsprüfung, dass die Steuerbefreiung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG alter Fassung für Zinsen versagt würde, weil die zwölfjährige Mindestlaufzeit nicht eingehalten sei. Der Mann veranlasste deshalb im August 1989 innerhalb der vereinbarten Laufzeit eine Vertragsänderung. Im Jahr 2001 bekam er die Versicherungssumme ausgezahlt.