· Fachbeitrag · Lebensversicherung
LV gegen Einmalbeitrag: Sparanteilszinsen voll steuerpflichtig
| Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind die rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Sparanteilszinsen generell einkommensteuerpflichtig, wenn Kapital ausgezahlt wird. Das hat das FG Hessen entschieden. |
Die genannte Versicherungsform gehört nicht zu abschließend aufgeführten steuerbegünstigten Vertragstypen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG in der Fassung vor 2005. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob die Laufzeit von zwölf Jahren eingehalten wurde (FG Hessen, Urteil vom 16.6.2011, Az. 11 K 2096/09; Abruf-Nr. 113589)
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 2 | ID 31948260