05.02.2016 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Risiko-LV-Beiträge nicht als Werbungskosten abziehbar
| Nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind Beiträge für folgende Risikolebensversicherungen: Diese sichern ein Darlehen, das aufgenommen wurde, um die Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts zu finanzieren. Das gilt auch, wenn das finanzierende Kreditinstitut den Abschluss der Versicherungen vorgegeben hat. Das hat der BFH klargestellt. |
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