· Nachricht · Lebensversicherung/Finanzierungs-LV
Schädlich ist auch die Mitfinanzierung der Bereitstellungszinsen
| Führt die Mitfinanzierung von über der Bagatellgrenze von 2.556 Euro liegenden Bereitstellungszinsen im Rahmen eines Umschuldungsdarlehens zu einer steuerschädlichen Darlehensverwendung? Sind in der Folge die Zinsen aus einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherung steuerpflichtig? Diese Frage muss der BFH klären. Das FG Düsseldorf hat die Steuerpflicht der Zinsen jedenfalls bejaht. |
Im Urteilsfall wurden mit dem Ablösungsdarlehen Aufwendungen mitfinanziert, die nicht zur Gänze zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gehören. Der anderweitig verwendete Teil der finanzierten Aufwendungen von 3.248 Euro für Bereitstellungszinsen überstieg die Bagatellgrenze von 2.556 Euro. Das ist für die Zinsen aus der Kapitallebensversicherung steuerschädlich, so das FG Düsseldorf (Urteil vom 06.09.2017, Az. 15 K 2050/16 F, Abruf-Nr. 200916).
Wichtig | Der BFH ist nun am Zug. Er muss über die Steuerpflicht der Zinsen bei Mitfinanzierung der Bereitstellungszinsen entscheiden (Az. beim BFH: VIII R 6/18).
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