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· Fachbeitrag · Lohnsteuer

Arbeitnehmer-Info: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013

| Am 1. Januar 2013 treten die neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) in Kraft. War bislang die Papierlohnsteuerkarte 2010 mit einem eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag gültig, verliert diese ab 2013 ihre Wirkung. Als Arbeitgeber sollten Sie Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass sie die Lohnsteuerfreibeträge neue beantragen müssen. |

 

Möchten Ihre Mitarbeiter also für voraussichtliche Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug 2013 haben, müssen sie beim Finanzamt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2013 einen neuen Antrag stellen. Dazu sollten sie bereits jetzt tätig werden (OFD Rheinland vom 20.9.2013, Kurzinfo ESt 28/2012).

Quelle: ID 36229820