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· Fachbeitrag · Lohnsteuer

Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird angehoben

| Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2011 von 920 auf 1.000 Euro angehoben. Bundesrat und Bundestag haben am 23. September 2011 dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt, nachdem der Bundesrat das Gesetz im Juli blockiert hatte. Die Gesetzesänderung wirkt sich bereits auf die Lohnabrechnung für Dezember 2011 aus. |

 

PRAXISHINWEIS | Der Erhöhungsbetrag von 80 Euro wird bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember 2011 berücksichtigt. Wie das geschieht, erläutert ein Beitrag unseres Schwester-Informationsdienstes „Löhne und Gehälter professionell“. Sie finden ihn auf www.iww.de unter der Abruf-Nr. 113308.

 
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 1 | ID 29501570