08.10.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Bundesweiter Fehler in der ELStAM-Datenbank
| Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt. Betroffene Arbeitnehmer müssen beim Finanzamt eine Korrektur beantragen. |
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