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· Fachbeitrag · Lohnsteuer

Mitversicherung angestellter Klinikärzte nicht lohnsteuerpflichtig

| Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung stellt keinen geldwerten Vorteil dar, weil für diese Ärzte keine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 30 Satz 1 Nr. 6 Heilberufekammergesetz besteht. So sieht es jedenfalls das FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 25.6.2014, Az. 2 K 78/13 ; Abruf-Nr. 142938 ). |

 

Weiterführender Hinweis

  • Checkliste „Steuerliche Auswirkungen der wichtigsten Personen- und Sachversicherungen“ auf wvv.iww.de unter Downloads → Checklisten →Versicherungen
Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 4 | ID 42990085