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· Nachricht · Lohnsteueraußenprüfungen

Digitale LohnSchnittstelle: Version 2018.1 steht zum Download bereit

| Ab dem 01.01.2018 aufzuzeichnende Daten aus den Lohnkonten der Arbeitnehmer müssen standardisiert ‒ d. h. mit einem von der Finanzverwaltung festgelegtem Inhalt ‒ den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden. Ab sofort steht dafür die aktuelle Version der Digitalen LohnSchnittstelle, die DLS 2018.1, auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern zum Download (BZSt) zur Verfügung. |

 

Die DLS ist für Daten ab dem 01.01.2018 verpflichtend. Dies gilt unabhängig von dem von Ihnen als Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm. Eine Ausnahme lässt das BMF zu: Um unbillige Härten zu vermeiden, können Sie in begründeten Fällen die lohnsteuerlichen Daten auch in einer anderen auswertbaren Form bereitstellen (BMF, Schreiben vom 26.05.2017, Az. IV C 5 ‒ S 2386/07/0005 :001, Abruf-Nr. 197453).

 

Weiterführende Hinweise

  • Die jeweils aktuelle Version der DLS mit weitergehenden Informationen steht auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.de) bereit.
  • Die aktuelle Version der Digitalen LohnSchnittstelle 2018.1 finden Sie unter dem Shortlink www.iww.de/s311.
Quelle: ID 44985467