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17.09.2014 · Fachbeitrag · Pensionszusage

Ausscheiden des beherrschenden GGf vor Ablauf der Erdienenszeit

| Scheidet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH, dem die GmbH im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr vertraglich eine monatliche Altersrente zugesagt hat, bereits mit 63 Jahren aus dem Unternehmen als Geschäftsführer aus, wird der Versorgungsvertrag tatsächlich nicht durchgeführt. Die jährlichen Zuführungen zu der für die Versorgungszusage gebildeten Rückstellung stellen deswegen regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen dar, so der BFH. |