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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Lohnnachzahlung: Arbeitgeber muss höhere Steuer nicht tragen

| Werden Sie von einem Gericht dazu verdonnert, einem Mitarbeiter nachträglich Gehalt auszuzahlen, müssen Sie dem Mitarbeiter nicht auch noch einen Steuernachteil ausgleichen. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz klargestellt. |

 

Laut LAG muss der Arbeitgeber nur die gerichtlich festgelegten Gehälter und gegebenenfalls Zinsen an den Arbeitnehmer überweisen. Dass beim Arbeitnehmer durch die Nachzahlung des Gehalts wegen der Progression eine höhere Lohnsteuer angefallen ist, als wenn er den Arbeitslohn monatlich ausgezahlt bekommen hätte, ist nicht das Problem des Arbeitgebers (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.8.2011, Az. 9 Sa 155/11; Abruf-Nr. 120369).

Quelle: ID 31947660