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Reisekosten von Versicherungsvermittlern nach neuem Recht
| Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens vorgelegt. Darin geregelt ist die Behandlung der Reisekosten unter anderem von Versicherungsvermittlern nach dem seit 2014 geltenden neuen Reisekostenrecht. Noch ist der Inhalt des Schreibens nicht in „trockenen Tüchern“. Das BMF hat die Verbände der deutschen Wirtschaft gebeten, bis zum 1. August 2014 Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der Stellungnahme soll in die Endfassung einfließen. |
Als Leser des „Wirtschaftsdienst Versicherungsvertreter“ verpassen Sie nichts. Sobald die Endfassung des BMF-Schreibens vorliegt, erfahren Sie, wie Sie Ihre Reisekosten steuerlich optimal gestalten können. Wer vorab einen Blick auf die geplanten Regelungen werfen möchte, findet den Entwurf auf wvv.iww.de mit der Abruf-Nr. 142033.
Weiterführender Hinweis
- Wie die Reisekosten Ihrer Mitarbeiter nach neuem Recht behandelt werden, lesen Sie in den Beiträgen „Reisekostenreform 2014: Die neue ‚erste Tätigkeitsstätte‘ und die Folgen für Ihre Agentur“ (WVV 12/2013, Seite 6) und „Verpflegungspauschalen: Die neuen Regelungen und die Folgen für Ihre Agentur“ (WVV 1/2014, Seite 8) im Archiv auf wvv.iww.de.