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19.05.2016 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen vor BVerfG

| Das BVerfG muss prüfen, ob die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG verfassungsgemäß ist. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2 BvR 2445/15. |