25.03.2020 · Nachricht · Steuererleichterungen
Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
| Die Bundesregierung versucht u. a., bei Unternehmen die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie durch liquiditätsschonenden Steuervollzug zu mildern. Konkret geht es um Stundung, Kürzung von Vorauszahlungen und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen beschlossen. Einen aktuellen Überblick über alle steuerlichen und sonstigen Maßnahmen sowie Ihre rechtlichen Möglichkeiten finden Sie laufend auf wvv.iww.de . |
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