· Fachbeitrag · Steuerkalender
Steuern und Sozialabgaben: Termine 2012
| Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub. Ein Kalender fasst Ihre Termine für 2012 übersichtlich zusammen. |
WICHTIG | Den Kalender finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im Bereich „Online-Service/Downloads“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort „Steuerkalender“.
Sozialversicherungsbeiträge - Nachweise und Zahlung
Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag (entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle) des laufenden Beschäftigungsmonats bezahlen (Eingang der Zahlung bei der Einzugstelle). Die Beitragsnachweise müssen mit Beginn (0 Uhr) des zweiten Arbeitstags vor Fälligkeit bei der Einzugstelle vorliegen. In der folgenden Tabelle ist deshalb unter „Nachweis“ der letztmögliche Tag (24 Uhr) angeführt, an dem die Nachweise elektronisch übersandt werden können.
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