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20.02.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

Einspruch per E-Mail – BFH muss entscheiden

| Wollen Sie gegen einen Steuerbescheid mit einem Einspruch vorgehen, sollten Sie diesen per Post oder Fax ans Finanzamt übermitteln. Einen E-Mail-Einspruch ohne elektronische Signatur hält zumindest das FG Hessen (Urteil vom 2.6.2014, Az. 8 K 1658/13; Abruf-Nr. 142866 ) für unwirksam. Ob diese Auffassung richtig ist, prüft der BFH (Az. III R 26/14). |