· Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt
Keine Fristwahrung durch Erklärung beim falschen Finanzamt
| Die Einreichung der Steuererklärung bei einem örtlich unzuständigen Finanzamt wahrt nicht die Erklärungsfrist. Das hat der BFH entschieden und sich damit der von den Instanzgerichten vertretenen Auffassung entgegengestellt ( BFH, Urteil vom 13.02.2020, Az. VI R 37/17, Abruf-Nr. 216563 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 1 | ID 46743328