15.08.2013 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Sammelauskunftsersuchen gegenüber AVAD kann zulässig sein
| Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass bei Versicherungsvertretern infolge von Schätzungsbescheiden zu niedrige Steuern festgesetzt wurden, besteht ein hinreichender Anlass für ein Sammelauskunftsersuchen an die Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e. V. (AVAD), entschied das FG Hamburg. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig