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15.08.2013 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

Sammelauskunftsersuchen gegenüber AVAD kann zulässig sein

| Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass bei Versicherungsvertretern infolge von Schätzungsbescheiden zu niedrige Steuern festgesetzt wurden, besteht ein hinreichender Anlass für ein Sammelauskunftsersuchen an die Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e. V. (AVAD), entschied das FG Hamburg. |