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· Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

Verbindliche Auskunft: Voraussetzungen für den Antrag

| Planen Sie, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft nach § 89 AO einzuholen, müssen Sie für Ihren Antrag einige Besonderheiten beachten. Welche, verrät Ihnen eine aktuelle Verwaltungsanweisung des BayLfSt (Verfügung vom 04.07.2018, Az. S 0224.2.1-21/4 St43 , Abruf-Nr. 202753 ). |

Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 1 | ID 45467093