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· Fachbeitrag · Umsatzsteuer

So lässt sich die Umsatzsteuer beim Einsatz von Untervermittlern vermeiden

von Daniel Ziska, Steuerberater, GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft, Berlin/Bern

| Umsatzsteuerlich heikel kann es in der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche für den Vermittler werden, der mit selbstständigen Untervermittlern arbeitet. Auf den Obervermittler warten umsatzsteuerliche Stolperfallen. Wer sie kennt, kann sie sicher umgehen. |

Wo liegt das Problem mit der Umsatzsteuer?

Alle inländischen Erlöse eines Unternehmers unterliegen dem UStG. Nur wenn eine gesetzliche Befreiung greift, bleiben die Einnahmen steuerfrei. Diese Befreiungsvorschriften sind jedoch restriktiv auszulegen, sagt die höchstrichterliche Rechtsprechung. Sind also die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht vollständig erfüllt, droht die Umsatzsteuerpflicht.

 

  • Für Vermittler relevante Befreiungen
  • Vermittlung von Krediten

 § 4 Nr. 8 Buchst. a) UStG

  • Vermittlung von Wertpapierumsätzen und Anteilen an Gesellschaften

§ 4 Nr. 8 Buchst. e) und f) UStG

  • Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler

 § 4 Nr. 11 UStG