12.04.2019 · Nachricht aus WVV · Teilzeit
Ich habe Ihren Beitrag „Minijobs ohne geregelte Arbeitszeiten werden seit 01.01.2019 sozialversicherungspflichtig“ in WVV 3/2019 gelesen. Meine Frage: Die neuen Spielregeln müssten doch auch für sozialversicherungspflichtige Teilzeitjobs ohne geregelte Arbeitszeiten gelten und nicht nur für Minijobs? Sprich: Die Phantomlohnberechnung durch die DRV-Prüfer würde auch für diese Teilzeitjobs gelten? Die Antwort gibt Rechtsanwalt Thomas Lackmann.
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12.04.2019 · Nachricht aus WVV · Arbeitgeberleistungen
Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu. Dies hat der BFH zu einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil entschieden.
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10.04.2019 · Fachbeitrag aus WVV · Personalmanagement
Der Beitrag „Minijobs ohne geregelte Arbeitszeiten werden seit 01.01.2019 sozialversicherungspflichtig“ in WVV 3/2019 hat hohe Wellen geschlagen. WVV stellt Ihnen die neue Rechtslage dar und gibt Tipps, wie Sie als Arbeitgeber Arbeit auf Abruf bei Minijobs in der Versicherungsagentur rechtssicher durchführen.
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10.04.2019 · Nachricht aus WVV · Lohnabrechnung
Eine praktische Übersicht für die Lohnbuchhaltung in Agenturen hat das BMF veröffentlicht. Die Übersicht verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die 2019 gültigen Zahlen zur Lohnsteuer.
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10.04.2019 · Fachbeitrag aus WVV · Personalmanagement/Urlaub
Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Arbeitgeber können ihn jedoch kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 BEEG). Das BAG hat jetzt grünes Licht gegeben.
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04.04.2019 · Fachbeitrag aus WVV · Personalmanagement/Urlaub
Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt. Mit dieser Aussage ändert das BAG seine bisherige Rechtsprechung.
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04.04.2019 · Nachricht aus WVV · Arbeitgeberleistungen
Jobräder sind bei Mitarbeitern sehr beliebt. Wollen Sie Ihren Mitarbeitern in der Agentur betriebliche Fahrräder bzw. Elektrofahrräder überlassen, stehen Sie vor der Wahl, die Vorteile aus der Überlassung „on top“ oder auf Basis einer arbeitsrechtlich wirksamen Gehaltsumwandlung zu gewähren. Die beiden Varianten führen zu unterschiedlichen steuerlichen und auch sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen.
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04.04.2019 · Fachbeitrag aus WVV · Arbeitgeberleistungen
Möchten Sie Ihren Mitarbeitern betriebliche Fahrräder bzw. Elektrofahrräder überlassen, stehen Sie vor der grundsätzlichen Wahl, die Vorteile aus der Überlassung „on top“, also zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, oder auf Basis einer arbeitsrechtlich wirksamen Gehaltsumwandlung zu gewähren. Die beiden Varianten führen zu unterschiedlichen steuerlichen und auch sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen.
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03.04.2019 · Nachricht aus WVV · Personalmanagement
Eine arbeitsvertragliche Verfallfristenregelung, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfasst, ist für vor dem Inkrafttreten des MiLoG abgeschlossene Arbeitsverträge wirksam. Das hat jedenfalls das LAG Sachsen entschieden. Eine Entscheidung des BAG zu der Frage steht noch aus.
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