14.08.2019 · Fachbeitrag aus WVV · Lebensversicherung
Der Gewinn aus vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen, die vor Ablauf der Sperrfrist von zwölf Jahren veräußert wurden, ist nach Ansicht des FG Münster steuerpflichtig. Die rückwirkende Einbeziehung von Altverträgen in die Steuerpflicht von Veräußerungserlösen aus Kapitallebensversicherungen mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 ist verfassungsgemäß (FG Münster, Urteil vom 22.05.2019, Az. 7 K 1014/16 E, Abruf-Nr. 209946 ).
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