Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Agenturrecht

Eine Nutzungsgebühr für ein IT-Service-Paket kann rechtens sein

| Ein Unternehmen darf eine Nutzungsgebühr für ein IT-Service-Paket erheben, wenn es seinem Vertreter lediglich allgemeine Hard- und Software gegen diese Nutzungsgebühr überlässt, spezielle fachliche Anwendungen aber kostenlos zur Verfügung stellt. Das hat das LG Heidelberg entschieden. |

 

Streit um Nutzungsgebühr

Dreh- und Angelpunkt des Streits vor dem LG war die Frage, ob das Unternehmen seinem selbstständigen Handelsvertreter die Nutzungsgebühr für ein IT-Service-Paket in die Provisionsabrechnung einstellen und belasten durfte oder ob der zugrunde liegende IT-Service-Vertrag unwirksam ist.

 

Gegenstand des IT-Service-Vertrags war die Bereitstellung eines Service-Pakets, bestehend aus einem Notebook mit dazugehöriger Software sowie Betriebs- und Supportleistungen.