· Fachbeitrag · Agenturrecht
Eine Nutzungsgebühr für ein IT-Service-Paket kann rechtens sein
| Ein Unternehmen darf eine Nutzungsgebühr für ein IT-Service-Paket erheben, wenn es seinem Vertreter lediglich allgemeine Hard- und Software gegen diese Nutzungsgebühr überlässt, spezielle fachliche Anwendungen aber kostenlos zur Verfügung stellt. Das hat das LG Heidelberg entschieden. |
Streit um Nutzungsgebühr
Dreh- und Angelpunkt des Streits vor dem LG war die Frage, ob das Unternehmen seinem selbstständigen Handelsvertreter die Nutzungsgebühr für ein IT-Service-Paket in die Provisionsabrechnung einstellen und belasten durfte oder ob der zugrunde liegende IT-Service-Vertrag unwirksam ist.
Gegenstand des IT-Service-Vertrags war die Bereitstellung eines Service-Pakets, bestehend aus einem Notebook mit dazugehöriger Software sowie Betriebs- und Supportleistungen.
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