· Fachbeitrag · Agenturvertrag
Provisionsrückforderung bei Riester-Verträgen unzulässig
| Anlässlich der Beendigung des Vertretervertrags fordern Unternehmen regelmäßig bevorschusste Provisionen für die Vermittlung von Riester-Verträgen zurück. Sie berufen sich auf die vereinbarte Provisionsverzichtsklausel, wonach mit Beendigung des Vertretervertrags die noch nicht ins Verdienen gebrachten Provisionen zurückzuzahlen sind. Dieser Praxis hat jetzt das LG Heilbronn einen Riegel vorgeschoben. |
Die AGB-mäßige Verzichtsklausel benachteilige die Vertreter unangemessen:
- Die Vertreter hätten die von ihnen geschuldete Leistung durch Vermittlung der abgeschlossenen Verträge bereits vollständig erbracht.
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