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· Fachbeitrag · Anlagevermittlung

Fonds: Über Risiken bei Aussetzung der Rücknahme aufklären

| Bei der Beratung eines Kunden über den Kauf eines offenen Immobilienfonds ist grundsätzlich auf das Verlustrisiko bei Aussetzung der Rücknahme hinzuweisen. Dies hat das LG Frankfurt/Main in einem Schadenersatzprozess eines Anlegers gegen eine Bank betont. |

 

Auch bei vermeintlich sicheren Anlagen wie offenen Immobilienfonds besteht die Pflicht, über die Risiken zutreffend und vollständig zu informieren. Dazu gehört es, den Anleger über das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen zu informieren, weil es sich hierbei um ein dieser Anlageform grundsätzlich innewohnendes, dem Anleger regelmäßig nicht erkennbares Risiko handelt(LG Frankfurt, Urteil vom 23.3.2012, Az. 2-19 O 334/11; Abruf-Nr. 121406; mitgeteilt von Rechtsanwalt Mathias Nittel, Heidelberg).

 

PRAXISHINWEIS | Das vom LG Frankfurt angesprochene Risiko war regelmäßig nicht Gegenstand der Beratung. Es hat sich aber in den zurückliegenden Jahren mehrfach realisiert. Zum Beispiel bei AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, DJE Real Estate, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, Premium Management Immobilien Anlagen und TMW Immobilien Weltfonds.

 
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 1 | ID 33818230