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· Fachbeitrag · Finanzierung

Fristlose Darlehenskündigung bei Wegfall einer Bürgschaft

| Ein unerfülltes Nachsicherungsverlangen, das lediglich auf den bereits bei Abschluss des Darlehensvertrags bekannten Wegfall einer Bürgschaft gestützt wird, berechtigt die Bank nicht zur fristlosen Kündigung des Darlehensvertrags. Das gilt unabhängig davon, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtert haben, entschied das OLG Nürnberg. |

 

Der Wegfall der Bürgschaft ist kein nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstand im Sinne der Bank-AGB, der die Bank zur Nachsicherung berechtigt (OLG Nürnberg, Urteil vom 31.7.2012, Az. 14 U 1737/11; Abruf-Nr. 122478).

Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 3 | ID 35027450