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19.01.2015 · Fachbeitrag · Haftung

BGH: Mangelnde Dokumentation – Beweiserleichterungen für VN

| Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zur Dokumentationspflicht des Versicherungsvertreters getroffen: Dokumentiert der Vertreter einen erforderlichen Hinweis von wesentlicher Bedeutung nicht, auch nicht im Ansatz, so muss grundsätzlich der Vertreter beweisen, dass er dem Kunden den Hinweis erteilt hat. Das dürfte in der Praxis kaum möglich sein. |