· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
BGH: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist ungenau formuliert und daher unwirksam
von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth und Kollegen, München
| Der BGH hat entschieden, dass ein in einem Handelsvertretervertrag formularmäßig vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist. Das Urteil hat große praktische Relevanz für Vertreter. |
Vertreter aus Wettbewerbsabrede in Anspruch genommen
Zwischen einem Unternehmen und einem Handelsvertreter (Vermögensberater) kam es nach Vertragsende zum Streit. Im Handelsvertretervertrag war formularmäßig folgendes Wettbewerbsverbot vereinbart:
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Der Vermögensberater verpflichtet sich, es für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses zu unterlassen, der Gesellschaft Kunden abzuwerben oder dies auch nur zu versuchen. |
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