· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Zeitgleiche Doppeltätigkeit als Versicherungsvertreter und -makler ist wettbewerbswidrig
| Ventilgeschäft des Versicherungsvertreters an einen Makler ist problematisch, auch wenn es über den hauseigenen Makler des Versicherers erfolgt. Leicht wird der Anschein erweckt, der Vertreter sei Makler - und das ist wettbewerbswidrig. Das zeigt ein aktueller Fall. |
Vertreter wickelt Ventilgeschäft über Makler-GmbH ab
Ein Vertreter der M-Versicherung suchte in mindestens neun Fällen von ihm betreute Kunden auf, die auch laufende Maklermandate mit dem Makler X hatten. Der Vertreter ließ sich von den Kunden Maklervollmachten unterzeichnen und leitete diese für eine Umdeckung der Risiken an die Makler-GmbH, eine Tochtergesellschaft der M-Versicherung, weiter.
Über die Makler-GmbH, die ihm die Vollmachtsformulare zur Verfügung stellte, wurde das gesamte Ventilgeschäft der für die M-Versicherung tätigen Versicherungsvertreter abgewickelt. Der Vertreter kam mit der Zuführung der betreffenden Kunden an die Makler-GmbH immer dann ins Spiel, wenn der Ablauf eines Versicherungsvertrags bevorstand und er ihn aktuell nicht an die M-Versicherung vermitteln konnte.
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