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21.10.2016 · Fachbeitrag · Altersversorgung

Auch bei der Betriebsrente müssen alle gleich behandelt werden!

| Wann dürfen Arbeitnehmer, denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde, vollständig von einem auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden kollektiven Versorgungssystem des Arbeitgebers ausgenommen werden? Nach Ansicht des BAG nur dann, wenn die Betriebsparteien im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums davon ausgehen können, dass diese Arbeitnehmer im Versorgungsfall typischerweise eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhalten. |