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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Direktversicherung eines GGf und eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht im Insolvenzfall

von Dr. Claudia Veh, SLPM GmbH, Garching bei München

| Ein eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei einer Direktversicherung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) wird im Insolvenzfall nicht automatisch unwiderruflich. Das hat der BGH klargestellt. |Bezugsrecht im Insolvenzfall nicht automatisch unwiderruflich

 

Forderung der Rückkaufswerte durch Insolvenzverwalter

In einem Unternehmen bestanden Direktversicherungen zugunsten von Arbeitnehmern sowie zweier GGf. Das Bezugsrecht war eingeschränkt unwiderruflich ausgestaltet. Weiter war geregelt, dass bei vorzeitigem Ausscheiden ohne unverfallbare Anwartschaft der Arbeitgeber der versicherten Person die Rechtsstellung des Versicherungsnehmers übertragen oder unter Kündigung der Versicherung den Zeitwert der Versicherung überlassen kann. Wählt der Arbeitgeber keine dieser Optionen, gilt die Versicherung zum Ausscheidezeitpunkt als gekündigt.

 

Der GGf 1 schied im November 2006 aus dem Unternehmen aus, der GGf 2 insolvenzbedingt im Februar 2008. Der Insolvenzverwalter forderte die Rückkaufswerte aus den Versicherungen. Zu Recht, meint der BGH (Urteil vom 24.6.2015, Az. IV ZR 411/13, Abruf-Nr. 145045).