· Fachbeitrag · Altersversorgung
Direktversicherungen der angestellten Kinder als Sicherheiten für ein Darlehen abtretbar?
| In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Direktversicherungen abtretbar sind. Unternehmen möchten sie gerne als Sicherheit verwenden. |
Frage: Der Geschäftsführer einer GmbH plant, Direktversicherungen der angestellten Kinder als Sicherheiten für ein Darlehen zu verwerten. Darlehensnehmer wird die GmbH. Kann eine Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht des Arbeitnehmers an einen Fremden überhaupt abgetreten werden?
Antwort: Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung ist eine Abtretung möglich, bei einer Entgeltumwandlung nicht.
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