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· Nachricht · Altersversorgung

Eintrittspflicht des PSV für Leistungskürzung der Pensionskasse?

| Muss der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die Leistungskürzungen der Pensionskasse eintreten? Diese Frage lässt das BAG vom EuGH klären. |

 

Das BAG geht davon aus, dass das deutsche Recht keine Eintrittspflicht des PSV vorsieht, wenn die Pensionskassenrente gekürzt wird und der Arbeitgeber aufgrund eigener Zahlungsunfähigkeit die Kürzungen nicht ausgleichen kann. Eine Haftung des PSV kann sich daher allenfalls aus Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG ergeben (BAG, Beschluss vom 20.02.2018, Az. 3 AZR 142/16 [A], Abruf-Nr. 199787).

Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 3 | ID 45158876