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17.12.2018 · Nachricht · Altersversorgung

Hinterbliebenenversorgung: Altersabstandsklausel ist rechtens

| Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um fünf Prozent gekürzt wird, liegt darin keine gegen das AGG verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Das hat das BAG entschieden. Die durch diese Altersabstandsklausel bewirkte unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters ist gerechtfertigt. Der Arbeitgeber, der eine Hinterbliebenenversorgung zusagt, hat ein legitimes Interesse, das finanzielle Risiko zu begrenzen. |