25.04.2016 · Fachbeitrag · Altersversorgung
LAG München: Kein Ausschluss von Minijobbern bei Betriebsrente
| Eine Versorgungsordnung, die geringfügig Beschäftigte aus der Betriebsrente ausnimmt, benachteiligt Teilzeitbeschäftigte und verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Das ist der Tenor einer Entscheidung des LAG München. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig