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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Pensionskassenversorgung aus versteuertem und verbeitragtem Einkommen ist keine bAV

von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben Pensionsmanagement,Garching bei München

| Eine Pensionskassenversorgung aus versteuertem und verbeitragtem Einkommen ist keine Entgeltumwandlung und keine bAV. Das ist das Ergebnis eines Urteils des LAG Köln. |

Pensionskassenversorgung aus Nettoeinkommen

Im Urteilsfall stand eine kleine Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit ausschließlich den Arbeitnehmern einer bestimmten Unternehmensgruppe offen.

 

Ein Arbeitnehmer war vom 1. Januar 1989 bis zum 29. Februar 2000 Abteilungsleiter bei einem Unternehmen der Gruppe. In seinem Anstellungsvertrag war vereinbart, dass er nach erfolgreicher Probezeit Mitglied der Pensionskasse werden sollte. Zudem wurde ihm am 1. März 1989 ein Versorgungsversprechen erteilt. Er leistete die satzungsgemäßen Beiträge an die Pensionskasse aus seinem Nettoeinkommen. Eine Gehaltsumwandlung fand nicht statt.