· Fachbeitrag · Altersversorgung
Vermögenswirksame Leistungen kommen bAV zugute: Neues BMF-Schreiben hat seine Tücken
von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH
| Wie können vermögenswirksame Leistungen (VL) in der bAV genutzt werden? Mit dieser Frage hat sich das BMF vor dem Hintergrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auseinandergesetzt. Eine unerfreuliche Aussage des BMF lautet, dass Arbeitgeber, die bei Arbeitnehmern mit einem Bruttoarbeitseinkommen bis zu 2.200 Euro im Monat einen Erhöhungsbetrag zu deren Umwandlung einer VL in eine Anwartschaft auf bAV gewähren, vom gesetzlichen Förderbetrag nicht profitieren. WVV stellt Ihnen die Sachlage dar und erklärt, wie Arbeitgeber der Zuschussfalle entgehen. |
Das sind Vermögenswirksame Leistungen
Die gesetzliche Grundlage für VL ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). VL sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt (§ 2 Abs. 1 5. VermBG). Es sind verschiedene Anlageformen möglich, wie z. B. ein Sparvertrag, eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Genussscheine oder ein Bausparvertrag.
VL sind Bestandteil des Arbeitslohns (§ 2 Abs. 7 S. 1 5. VermBG). Sie gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und sind Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und des SGB III. Sie sind also in voller Höhe zu versteuern und zu verbeitragen.
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