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· Fachbeitrag · Altersvorsersorgung/Krankenversicherung

Kabinett stärkt Altersvorsorge ‒ Betriebsrentner ab 2020 entlastet

| Ab 2020 werden alle Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen dann nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159,25 Euro liegt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. |

 

  • Bislang gibt es eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro: Betriebsrenten bis zu dieser Summe bleiben beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekommt, muss auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen.

 

  • Ab 01.01.2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Erst höhere Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt.
    • Von dem neuen Freibetrag werden auch Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.
    • Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.

 

  • Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.

 

Weiterführender Hinweis

Quelle: ID 46266157