19.11.2013 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Unterstützungskasse: Begrenzung auf unter 50-jährige ist zulässig
| Die Bestimmung in einer Unterstützungskasse, dass Mitarbeiter, die bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis das 50. Lebensjahr vollendet haben, keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung erwerben können, ist wirksam. Es handelt sich weder um eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters noch um eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts (BAG, Urteil vom 12.11.2013, Az. 3 AZR 356/12; Abruf-Nr. 133539 ). |
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