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· Fachbeitrag · Betriebliche Krankenversicherung

Zuwendungen des Arbeitgebers zur bKV ‒ Spielregeln in der Lohnsteuer und Sozialversicherung

| Handelt es sich bei Zuwendungen des Arbeitgebers in Form einer betrieblichen Kranken(zusatz)versicherung (bKV) um Sachlohn und kann damit die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze angewendet werden? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob der Arbeitgeber Versicherungsschutz bietet oder nur einen Zuschuss gewährt. WVV erläutert, wann der Fiskus und die Sozialversicherung von Barlohn oder Sachbezug ausgehen. |

Was ist eine bKV und welche Produkte gibt es?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bezeichnet eine besondere Form der arbeitgeberfinanzierten Absicherung für den Krankheitsfall. Arbeitgeber haben dabei die Möglichkeit, die Versicherungen nach Bedarf, finanziellen Möglichkeiten und ggf. auch nach den Wünschen der Arbeitnehmer und/oder in Abstimmungen mit den Arbeitnehmervertretern zu vereinbaren.

 

Zu den Tarifmodulen gehören regelmäßig Leistungen für ambulante oder stationäre Behandlungen, das Krankentagegeld, die Zahnzusatzversicherung, alternative Heilbehandlungen, Unterstützung bei Hilfsmitteln wie Sehhilfen, Kostenübernahme bei Vorsorgeuntersuchungen oder auch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, können so erweiterte Leistungen beanspruchen.