· Nachricht · Elektromobilität
E-Scooter & Co. kommen
| Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom 15.06.2019 (Abruf-Nr. 209437 ) wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese sind versicherungspflichtig. |
Künftig werden Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, die die folgenden Merkmale aufweisen:
- Lenk- oder Haltestange
- 6 km/h bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
- Verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (u. a. im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit)
Wichtig | Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Wegen der kleinen Ausmaße und der Besonderheiten in der baulichen Ausführung ist für diese Fahrzeuge die Einführung einer kleinen Versicherungsplakette zum Aufkleben vorgesehen.
Quelle: ID 45984976