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15.06.2020 · Nachricht · Finanzierung

Kein Nutzungsersatz bei Widerruf eines Fernabsatz-Darlehens

| Ein Darlehensnehmer (Verbraucher) kann nach dem Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrags keinen Nutzungsersatz auf die Zinsen, die er bis zum Widerruf gezahlt hatte, verlangen. Er kann nur die Erstattung der gezahlten Tilgungs- und Zinsbeträge verlangen. Dies hat der EuGH in einem Fall entschieden, in dem ein Verbraucher im Fernabsatz mit der DSL-Bank 2005 zwei Darlehensverträge zur Finanzierung zweier Eigentumswohnungen geschlossen hatte. 2015 hatte er gegenüber der DSL-Bank den Widerruf dieser Verträge erklärt. |