17.07.2013 · Fachbeitrag · Finanzierung
Kein Widerrufsrecht bei unechter Abschnittsfinanzierung
| Bei einer unechten Abschnittsfinanzierung steht einem Verbraucher kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge zu, wenn nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist mit der darlehensgebenden Bank lediglich neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden und die Konditionen entsprechend dem ursprünglich geschlossenen Darlehensvertrag angepasst werden, entschied der BGH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig