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21.05.2015 · Fachbeitrag · Finanzierung

Widerruf des Darlehens erfasst nicht Kapitallebensversicherung

| Bei der Kombination eines Verbraucherdarlehensvertrags mit einer Kapitallebensversicherung, die der Darlehenstilgung dient, liegt kein verbundenes Geschäft vor, wenn die Versicherungsprämie nicht aus dem Darlehen finanziert wird. Folglich umfasst der Widerruf des Darlehens auch nicht zugleich den Lebensversicherungsvertrag. Das hat der BGH betont. |