11.06.2018 · Nachricht · Gesetzliche Krankenversicherung
Krankengeld kann auch bei Urlaub im Ausland zu zahlen sein
| Die gesetzliche Krankenkasse darf einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer im folgenden Fall nicht das Krankengeld während des Urlaubs im Ausland verweigern: Die Arbeitsunfähigkeit ist noch in Deutschland durchgängig bescheinigt worden, und der behandelnde Arzt hat keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub. So hat das SG Karlsruhe entschieden. |
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