· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters ‒ Berufskrankheit
| Berufskrankheiten stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine solche Berufskrankheit ist auch eine durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankung. So entschied das LSG Hessen im Fall eines im Karosseriebau tätigen Karosserie- und Fahrzeugmeisters ( LSG Hessen, Urteil vom 18.07.2017, Az. L 3 U 59/13, Abruf-Nr. 196496 ). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2017 | Seite 3 | ID 44792138